maritime Beratung, interne & externe Audits (vor Ort & aus der Ferne), Besichtigung von Schiffen
B3S: maritime Beratung, remote ISM ISPS Audit, Inspektionen


B3S - Brandes Safety & Security Systems

ist Ihr professioneller Partner für

Maritime Beratung, integrierte Management Systeme, Arbeitssicherheit & Brandschutz   

in Vögelsen nahe Lüneburg bei Hamburg (Deutschland).


SARS n-CoV 2 / CoVID 2019
Auf Grund des aktuellen Ausbruches des SARS n-CoV 2 Virus und der steigenden Anzahl von CoVID 2019 Erkrankungen rund um den Globus habe ich meine Vorsichtsmaßnahmen entsprechend angepasst.
Wann immer möglich halte größtmöglichen Abstand zu anderen Personen, die nicht meinem Haushalt angehören. Wenn die  Abstände nicht eingehalten werden können und in der Öffentlichkeit trage ich eine Gesichtsmaske.  Regelmäßiges Händewaschen und desinfizieren praktiziere ich.
In meinem privaten Leben habe ich meine Familie unter häusliche Quarantäne mit keinem Kontakt zu anderen als uns gestellt. Verpflegung erhalten wir nur in längeren Zeitabständen, etwa alle zwei Wochen, aber nicht innerhalb von fünf Tagen bevor ein Schiff besichtigt werden soll.
Wenn ich einen Auftrag erhalten habe, bitte ich den Kapitän eine Selbstauskunft zum Gesundheitszustand an Bord auszufüllen. So bekomme ich Informationen, welche Häfen angelaufen wurden und ob Besuche an Bord stattgefunden haben. Auf Grundlage dieser Informationen führe ich dann ein Gefährdungsbeurteilung durch und ermittle, ob eine Besichtigung sicher scheint.
Von den Betreibern des Schiffes erbitte ich eine schriftliche Bestätigung, das meine Anwesenheit erforderlich ist, damit ich sie mitnehmen kann, falls meine Bewegung von den Autoritäten hinterfragt wird.
Abschließend dokumentiere ich täglich alle meine Bewegungen und zweimal täglich meine Körpertemperatur. Die Auflistung habe ich ständig dabei und kann sie vorzeigen, wenn gewünscht.
Für den Flaggenstaat Liberia führe ich remote audits durch.
Everybody out there, stay healthy and safe
Audits aus der Ferne mit Dokumentendurchsicht und einer kurzen remote Session führe ich durch, somit besteht kein physischer Kontakt zwischen Auditor und Auditee.

In folgenden Aufgabenfeldern bin ich aktiv, deren detaillierte Beschreibung sie durch klicken öffnen können:

Bis heute [02-MÄR-2021] habe ich 293 Audits {ISM/ISPS/MLC}, 160 RightShip Inspektionen, 51 Container Schiff Inspektionen und 85 Zustands / Vor-Kauf Besichtigungen durchgeführt.

Heute [02-MÄR-2021] bereite ich mich auf eine Pre-Purchase Inspektion eines handysize Massengutschiffes mit Ladekranen vor.

Zusätzlich zu dem aktuellen Auftrag habe ich noch einige weitere Aufträge in der Pipeline:
  • Ein(1)  besonderes ISM Audit mit einer Special Safety Inspektion vor Ort.
  • Eine(1) RightShip Inspektion vor Ort.
  • Eine (1) Zustandsbesichtigung eines  Panmax Container Schiffes ohne Ladegeschirr vor Ort.
  • Vier(4) kombinierte interne ISM/ISPS Audits & MLC Inspektionen mit Zustandsbesichtigung vor Ort. 
  • Eine (1) Zustandsbesichtigung eines handysize Container Schiffes ohne Ladegeschirr vor Ort.

Als akkreditierter nautischer Inspektor und Auditor bin ich für die Flagge Liberia entlang der deutschen Küste und teilweise auch in Dänemark unterwegs und führe externe ISM & ISPS Audits, Sicherheits- oder MLC Inspektionen und Vorfalluntersuchungen durch. Die externen Audits dauern je nach Umfang zwischen 8 und 14 Stunden, Sicherheitsinspektionen dauern für gewöhnlich 8 Stunden, während die Vorfalluntersuchungen je nach Komplexität auch deutlich länger dauern können. Dadurch wird sichergestellt, daß die Ursachenanalyse vollständig und erschöpfend durchgeführt wird. 
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Als Reaktion auf die Reisebeschränkungen wegen CoVID 19 führe ich auch remote ISM / ISPS Audits und remote MLC Inspektionen, sowohl interne als auch externe, durch. Dazu erbitte ich umfangreiche Unterlagen, die ich dann durchsehe, bevor eine "life session" mit App und Mobiltelephon durchgeführt wird. Gerne gebe ich diesbezüglich weitere Auskunft.
Immer mehr Flaggenstaaten akzeptieren solche remote Audits um die Anforderungen ISM 12.1 und ISPS 9.4.8 zu genügen.
Basierend auf meiner ausgedehnten Kenntnis des ISPS Codes biete ich ebenfalls Beratung sowohl für Schifffahrtsunternehmen als auch Hafenanlagen für eine vernünftige Implementierung und Erfüllung der Anforderungen des ISPS Codes an.
Genehmigungen von Plänen (BWMP, SOPEP, SSP, STS, VOC) runden mein Aufgabenspektrum ab.

Gerne führe ich auch Zustandsbesichtigungen von Schiffen durch und erstelle abschließend einen Bericht entsprechend Ihrer Anforderungen. Meine langjährige Erfahrung lasse ich einfließen und beurteile nicht nur den physischen Zustand an Deck, im Maschinenraum und der Aufbauten, sondern gehe auch auf Ergebnisse durch Überprüfung durch Dritte, wie z.B. Hafenstaatkontrollen und Vettings, ein.
Aktuell bin ich akkreditiert als RightShip / PacMarine (Bulk Vetting) Inspektor, ONE (Ocean Network Express) (Container Schiff Vetting) Inspektor und von IDWAL Marine
Im Nachgang kann ich das Schiff auch gerne den Verantwortlichen (Investoren, Inspektoren, DPA,...) mit einer Präsentation vorstellen.

Mit langjähriger Erfahrung als HSSEQ Manager stehe ich Ihnen sehr gern bei der Erstellung, Einführung und Überprüfung Ihres (integrierten) Management Systems zur Verfügung. Die gängigen Normen wie DIN ISO 9001/ISM, DIN ISO 14001, ISPS, OHSAS 18001/MLC sind mir sehr geläufig. Ich führe gerne jederzeit interne Audits Ihres Systems gegen die Normen und Standards durch. Somit haben Sie die Möglichkeit, sich den Umfang und die Wirksamkeit Ihres Systems bescheinigen zu lassen, aber auch Verbesserungspotentiale zu identifizieren, um ihr System noch schlagkräftiger zu machen. Unter Umständen kann es hilfreich sein auch Unterstützung an Bord zu bringen, wenn Besichtigungen durch Dritte nicht das erwünschte Resultat erzielen.

Die Kombination eines internen Audits mit einer Zustandsbesichtigung durch firmenfremdes Personal ermöglicht es Ihnen, nicht nur unvoreingenommen den Grad der Umsetzung des Management Systems , sondern auch des physischen Zustands des Schiffes zu erfahren, und dies zu verwenden um Ihren Kunden entsprechend berichten zu können.

Wenn Sie Arbeitgeber sind, stellen Sie sich bitte folgende Fragen:
   (1)  Sind Sie ihren Dokumentationspflichten in vollem Umfang nachgekommen?  
   (2) Haben Sie eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung, die richtig und aktuell ist?
   (3) Sind Ihre Mitarbeiter hinreichend unterrichtet und ist dieses dokumentiert?
Wenn Sie eine (oder mehrere) der drei Fragen mit NEIN beantworten, sollten Sie mich kontaktieren und ich helfe Ihnen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), Ihre Pflichten als Arbeitgeber (ArbSchG) zu erfüllen.
Eine weitere Möglichkeit, zu überprüfen ob Sie im Arbeits- & Gesundheitsschutz Handlungsbedarf haben ist der kostenlose online ORGAcheck der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Den gibt es einmal als Basisversion oder als Vollversion mit weitreichendem Fragenkatalog.
Wollen Sie das Potential Ihrer Mitarbeiter voll ausnutzen? Als Sicherheitsingenieur biete Ich Ihnen die komplette Palette des vorbeugenden Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sinnvoll angewandt optimieren wir somit die tägliche Leistungskurve ihrer Angestellten. Gerne unterstütze ich Sie dabei, als Fachkraft für Arbeitssicherheit (ArbSiG) ein "Occupational Health & Safety" Management System z.B. nach BS OHSAS 18001 zu entwickeln, einzuführen und abschließend zu überprüfen. Durch regelmäßige Audits wird sicher gestellt, das das Management System stets die aktuell gültigen Vorschriften erfüllt. Für den maritime Sektor steht das Gleiche für die "Maritime Labor Convention" (MLC) zur Verfügung. Bei Begehungen arbeiten wir gemeinsam Verbesserungspotentiale heraus und pflegen entsprechende (Vorbeuge-)Maßnahmen in das bestehende System ein. Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung werden die notwendigen Arbeitsanweisungen erstellt und damit erfüllen wir die Anforderungen nach §5 ArbSchG. Somit kommen Sie Ihren Aufgaben als Arbeitgeber nach dem ArbSchG nach.
Gerne unterstütze ich sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§5 ArbSchG) auch dabei, im Betrieb vorhandene Gefahrstoffe zu identifizieren und zu schauen, welche Möglichkeiten der Substitution sich ergeben. Oftmals stehen die Kosten für die notwendige Persönliche Schutzausrüstung (PSA) in keinem Verhältnis zu den Mehrkosten für weniger gefährliche Stoffe mit gleichen Eigenschaften.
Und damit reduzieren Sie auch die schädlichen Einflüsse auf Ihre Mitarbeiter während der Arbeit.
Sollten doch einmal Vorfälle, Beinahe-Unfälle oder Unfälle eintreten, helfe ich Ihnen Sie so abzuarbeiten, das auf Grundlage der Ursachenanalyse geeignete Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen definiert werden können, um ein erneutes Auftreten möglichst auszuschließen.Somit unterstütze ich Sie als guten Arbeitgeber dabei, 
§
Nicht richtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitig dokumentierte Gefährdungsbeurteilung (§5 ArbSchG,   §3 ArbStättV) stellt eine Ordnungswidrigkeit nach §9 ArbStättV und §25 ArbSchG dar.
Unterweisungen (§12 ArbSchG / §6 ArbStättV), die entweder nicht oder nicht geeignet (z.B. vor gefährlichen Arbeiten) durchgeführt werden stellen mindestens eine Ordnungswidrigkeit (§25 ArbSchG) , unter Umständen sogar eine Straftat (§26 ArbSchG) dar.
Nichteinhaltung der Unvallverhütungsvorschrift (UVV) - sehr schwerer Arbeitsunfall                                                              (OLG Frankfurt a.M. · Urteil vom 4-IV-2014 ·Az. 2 U 93/13)
Manipulierte Sicherheitsvorkehrungen einer vollauto-matischen Maschine, Mißachtung des Ergebnisses der Begehung, Vertuschungsversuch - tödlicher Arbeitsunfall
 (LG Osnabrück · Urteil vom 20-IX-2013 ·Az. 10 KLs 16/13)
  • Geldbuße bis €UR 5.000,-
  • OWI: Geldbuße bis €UR 5.000,-
  • Straftat: Haft bis 1 Jahr oder Geldstrafe
  • Geldstrafe (699.745,53 zuzüglich Zinsen)
  • Weitere Ausgaben in nicht bekannter Höhe
  • 6 monatige Freiheitsstrafen
  • Geldstrafen (€UR 2.400,- bis 10.000,-)

Als VdS geschulter Brandschutzbeauftragter berate ich Sie gern im vorbeugenden Brandschutz, bilde Ihre Brandschutzhelfer im Betrieb aus oder schule den sachgerechten Umgang mit Feuerlöschern. Nach vorheriger Absprache mit den örtlichen Behörden komme ich direkt zu Ihnen auf das Firmengelände und wir machen die Ausbildung vor Ort. Dafür muss hinreichend viel geeignete Freifläche vorgehalten werden.

Gefahrguttransporte auf der Straße und über See begleite ich seit einigen Jahren. Neben den üblichen gefährlichen Gütern habe ich auch schon einige Transporte radioaktiver Ladung über See sicher begleitet. Als staatlich (IHK) geprüfter Gefahrgutbeauftragter und DGfzP geschulter Strahlenschutzbeauftragter stehe ich Ihnen tatkräftig zur Seite. Gerne erstelle ich Ihnen auch das für den Transport notwendige Strahlenschutzprogramm (RPP).

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